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   OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16   

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https://dejure.org/2016,77927
OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16 (https://dejure.org/2016,77927)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.11.2016 - 2 U 86/16 (https://dejure.org/2016,77927)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. November 2016 - 2 U 86/16 (https://dejure.org/2016,77927)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16
    Wenn ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vorliegt, muss die Reichweite der Schuldfeststellung im Einzelfall durch Auslegung des erklärten Parteiwillens ermittelt werden (BGH, Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74, BGHZ 66, 250, 254 f.).

    Maßgebend für die Auslegung sind im Rahmen der für das jeweilige Schuldverhältnis geltenden Rechtssätze und Vertragsbestimmungen vor allem der mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die beiderseitige Interessenlage im Einzelfall sowie die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses; eine Vermutung für einen der möglichen Inhalte gibt es nicht (BGH, Urt. v. 24.3.1976, a.a.O.; BGH NJW 1982, 996, 998).

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16
    Bei einem konstitutiven Anerkenntnis ist eine Rückforderung aus Bereicherungsrecht ausgeschlossen, wenn und soweit es im konkreten Fall nach dem Willen der Vertragschließenden den endgültigen Ausschluss etwaiger bis dahin begründeter Einwendungen zur Folge haben soll, was eine Frage der Auslegung ist (BGH NJW 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16
    Maßgebend für die Auslegung sind im Rahmen der für das jeweilige Schuldverhältnis geltenden Rechtssätze und Vertragsbestimmungen vor allem der mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die beiderseitige Interessenlage im Einzelfall sowie die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses; eine Vermutung für einen der möglichen Inhalte gibt es nicht (BGH, Urt. v. 24.3.1976, a.a.O.; BGH NJW 1982, 996, 998).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 96/05

    Auslegung einer Erklärung, mit der der Schuldner einem Factoringunternehmen, die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 2 U 86/16
    Die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung (OLG Oldenburg, Urt. v. 21.7.2005 - 8 U 96/05) rechtfertigt keine andere Auslegung, weil das im dort entschiedenen Fall maßgebliche Argument, der Schuldner trage die Gegenleistungsgefahr, wenn er auf Einwendungen verzichte (OLG Oldenburg, a.a.O.), hier nicht greift: Der Beklagte hatte seine abgerechneten Leistungen bereits lange zuvor erbracht, so dass der Kläger hinreichend Gelegenheit hatte, die empfangene Leistung zu prüfen; es stand nur noch seine Gegenleistung aus.
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